Zusammenfassung: Der Blog-Beitrag behandelt die Frage, wie viel Dokumentation von Add-Ons und Individual-Entwicklungen erforderlich ist, um eine reibungslose Wartung und Weiterentwicklung sicherzustellen. Es wird betont, dass eine angemessene Dokumentation unerlässlich ist, um Zeit und Kosten zu sparen und Probleme zu vermeiden und das diese auch im Rahmen einer beauftragten Softwareentwicklung zu liefern ist.

 

Dokumentation von Add-ons

Wie in Blog 31 bereits erwähnt hatte ich im Laufe des vergangenen Jahres das Privileg mit Dr. Christian Förster, einem sehr versierten und im IT-Recht spezialisierten Rechtsanwalt einige vertragliche Situationen als Vertreter des Anwenders mit verschiedenen IT-Dienstleistern klären zu dürfen. Was nun folgt, mag für viele von Ihnen selbstverständlich sein, für mich war es das nicht – und wie ich feststellen musste auch für GF-Mitglieder einzelner IT-Dienstleister ebenfalls nicht.

 

Ein strittiger Punkt

Ein wesentlicher strittiger Punkt war, ob und in welchem Umfang vom Auftragnehmer Dokumentationen für die von ihm bereitgestellten Add-Ons sowie für die zusätzlich erstellten Individual-Entwicklungen/Konfigurationen bzw. Anpassungen zu erstellen und als integraler Bestandteil der geleisteten Arbeiten zu liefern sind. Diese fällt insbesondere auch häufig deshalb „hinten runter“, weil im IT-Bereich von fast allen beteiligten Akteuren lieber designed und entwickelt als dokumentiert wird.

 

Allerdings ist die Rechtsprechung hierzu relativ eindeutig (BGH NJW 2001, 1718):

„Gegenstand der Vereinbarung unter den Parteien nach dem zuletzt erreichten Vertragszustand [war] eine einheitliche Absprache über die Herstellung eines individuell auf die Bedürfnisse der Kl. zugeschnittenen Hard- und Software einschließenden EDV-Systems, die rechtlich als Werkvertrag einzuordnen ist. Im Rahmen eines solchen Vertrags ist der Unternehmer, der das System herzustellen und zu liefern hat, regelmäßig auch zur Überlassung einer Dokumentation an den Besteller verpflichtet, die diesen in die Lage versetzt, mit dem System zu arbeiten. Die Überlassung einer solchen Dokumentation gehört zu seinen Hauptpflichten, die Verletzung dieser Verpflichtung kann auf Seiten des Bestellers die Rechte nach den §§ 325, 326 BGB auslösen [Schadensersatz, Rücktritt].“

Dies bedeutet:
  1. Bei der Erstellung von Individualsoftware oder der Individualisierung von Standardsoftware ist stets eine Dokumentation geschuldet.
  2. Die Dokumentation muss dem Auftraggeber „die Arbeit mit dem System“ erlauben, wozu auch die Pflege gehört
  3. Es handelt sich nicht nur um eine „Nebenpflicht“, sondern eine sog. „Hauptpflicht“, deren Verletzung es dem Auftraggeber erlaubt, Schadensersatz zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten
  4. Da grundsätzlich eine Dokumentation zu erstellen ist, muss diese Pflicht vertraglich ausgeschlossen werden, um zu entfallen.

 

Nach meiner Erfahrung besteht ein großer Nachholbedarf bei der Klärung solcher Fragestellungen in Unternehmen, damit sie nicht wiederholt und ständig von ihren Dienstleistern im IT-Umfeld übervorteilt werden. Rechtskonformität und Rechtssicherheit ist eine wesentliche Grundlage dafür, Konfliktpotentiale für die Zukunft zu verringern und partnerschaftlich, transparent und fair miteinander umgehen zu können.

 

Noch Fragen? Treten Sie mit uns in Kontakt:

Gern bieten wir Ihnen wir Ihnen auf Anfrage () unsere Unterstützung an, gemeinsam mit Dr. Förster, Partner bei Bartsch Rechtsanwälte in Karlsruhe () begleiten wir Sie bei der Erstellung/Finalisierung neuer Verträge mit Ihren IT-Dienstleistern und übernehmen darüber hinaus gern auch die Prüfung bestehender Verträge, zeigen die Defizite und bestehende Rechtsunsicherheiten auf und machen konkrete Vorschläge, wie diese zu beseitigen sind. Idealerweise entsteht aus so einem Engagement ein entsprechendes Verständnis für diese spezifischen Fragestellungen bei Ihren dafür zuständigen Einkäufern, die dann künftig eigenständig und anhand einer von uns für sie erstellen Checkliste in die Lage versetzt sind, rechtliche Defizite zu Ihrem Nachteil in künftigen Vertragsverhandlungen von vornherein zu vermeiden.

Sprechen Sie uns gern an und verschaffen Sie sich in einen gemeinsamen Kennenlerngespräch mit Dr. Förster und mir, Christian Schütte, einen ersten Eindruck, was wir in der Kombination unserer Kompetenzen und Erfahrungen für Sie bewirken könnten.